Verschwiegenheitserklärung
  • Wie können Sie mein Design schützen?

    Kisdo verpflichtet sich, das Urheberrecht des Kunden zu schützen und verspricht, dass das Design des Kunden niemals für andere Zwecke verwendet wird. Außerdem speichern wir Dateien nur auf unserem eigenen verschlüsselten Server-Computerserver.

    Damit sich die Kunden keine Sorgen machen müssen, haben wir ein offizielles NDA-Dokument wie folgt vorbereitet. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, lassen wir es mit Ihrem Unternehmen unterzeichnen. Nach Abschluss des Projekts können alle Dateien gelöscht werden.

Vertragsinformation
1. Kunde:
 
Sitz der Gesellschaft:
 
2. Gegenpartei:
 
Sitz der Gesellschaft:
 
3. Diskussionen:
 
4. Datum des Inkrafttretens:
 
Die unten unterzeichnenden Parteien schließen einen Vertrag mit den oben genannten Bedingungen (Vertragsinformationen) und den beigefügten Bedingungen mit dem Titel „Allgemeine Geschäftsbedingungen“:
Die unten unterzeichnenden Parteien schließen einen Vertrag mit den oben genannten Bedingungen (Vertragsinformationen) und den beigefügten Bedingungen mit dem Titel „Allgemeine Geschäftsbedingungen“:
Kunden
Kontrahent
Von:
Von:
Name:
Name:
Titel:
Name:
Datum:
Datum:
Von:
Name:
Von:
Name:
Titel:
Datum:
Name:
Datum:
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese Vereinbarung wird getroffen von:

    (1) die Kundeneschriebenen Art und Weise; und

    (2) die Kontrahent

    (jeweils ein “Party“, Zusammen als„Parties")

    Die Parteien vereinbaren Folgendes:

    1. Definitionen

    In dieser Vereinbarung:

    "Affiliate "Bezeichnet jedes Unternehmen, das entweder direkt oder indirekt die betreffende Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht, wobei" Kontrolle "die Fähigkeit bedeutet, die Angelegenheiten einer anderen Partei zu lenken.

    "Zustimmung”Bedeutet, dass diese Vereinbarung aus den Vertragsinformationen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht.

    "Vermögenswert" meint:

    (a) Gegenstände oder Elemente von Hardware, Software oder Ausrüstung, die zum Erstellen, Zugreifen auf, Verarbeiten, Schützen, Überwachen, Speichern, Abrufen, Anzeigen oder Übertragen von Daten jeglicher Art (einschließlich Sprache) verwendet werden oder werden können; und

    (b) jegliche Dokumentation (in welchem ​​Medium auch immer), die sich auf die Verwendung oder den Betrieb solcher Gegenstände und Elemente bezieht.

    "Kunden”Bezeichnet die in den Vertragsinformationen als solche identifizierte Person.

    "Vertrauliche Informationen”Bezeichnet Informationen (in jedem Format - einschließlich elektronisch gespeicherter Informationen und konkreter Ausführungsformen in welcher Form auch immer (einschließlich Backups)), die in eine der folgenden Kategorien fallen:

    (a) es bezieht sich auf, umfasst oder umfasst das Bestehen oder die Bedingungen (oder beides) dieser Vereinbarung;

    (b) es bezieht sich auf den Gegenstand der Diskussionen;

    (c) es ist als "vertraulich" (oder ähnlich) gekennzeichnet;

    (d) Es ist von Natur aus, dass eine vernünftige Person (unter allen Umständen) vertraulich behandelt, einschließlich Informationen über die Geschäftstätigkeit oder Angelegenheiten einer Partei (einschließlich Forschungs- und Entwicklungsbemühungen, Erfindungen, Zeichnungen, Modelle, Geschäftsgeheimnisse, Know-how) , Rezepte und Formeln, Produkte, Prozesse, Techniken, Ausrüstung, Marketing, Marktchancen, Pläne, Absichten, Beziehungen zu Lieferanten und Kunden, Finanzen, Personal, Computersoftware und Algorithmen);

    (e) ähnliche Informationen von Dritten (einschließlich verbundener Unternehmen), die eine Partei vertraulich behandelt; oder

    (f) eine beliebige Kombination der vorstehenden

    "Vertragsinformation”Bezeichnet die grundlegenden Informationen zu dieser Vereinbarung mit dem Titel“ Vertragsinformationen ”ab Seite 1 dieser Vereinbarung.

    "Kontrahent”Bezeichnet die in den Vertragsinformationen als solche identifizierte Person.

    "Offenlegungspartei”Bedeutet Partei, die direkt oder indirekt:

    (a) vertrauliche Informationen offenlegt; oder

    (b) ermöglicht einer empfangenden Partei den Zugriff auf vertrauliche Informationen.

    "Diskussionen”Bezeichnet die in den Vertragsinformationen als solche gekennzeichneten Diskussionen.

    "Datum des Inkrafttretens”Bezeichnet den Tag, der in den Vertragsinformationen als solcher gekennzeichnet ist.

    "Information Systems”Bedeutet Informationstechnologie und Kommunikationssysteme, Netzwerke, Dienste und Lösungen (einschließlich aller Vermögenswerte, die entweder

    a) Teil solcher Systeme und Netze sein oder

    (b) bei der Bereitstellung solcher Dienste und Lösungen verwendet werden).

    "Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet alle Rechte in jedem Land oder jeder Gerichtsbarkeit an Patenten, Erfindungen, Geschäftsgeheimnissen und anderen Rechten an Know-how, Urheberrechten (einschließlich etwaiger Erweiterungen oder Verlängerungen), Rechten, die dem Urheberrecht gleichwertigen Schutz bieten, Daten, Rechten an Datenbanken, eingetragenen Designs, Geschmacksmusterrechten , gewerbliche Muster und Gebrauchsmuster, Marken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Logos, Domainnamen, Handelsnamen und alle Registrierungen oder Anträge auf Registrierung ausländischer Artikel.

    "Erhaltene Informationen”Bedeutet vertrauliche Informationen der anderen Partei entweder:

    (a) dass eine empfangende Partei direkt oder indirekt erhält;

    (b) denen eine empfangende Partei direkt oder indirekt ausgesetzt ist; oder

    (c) dass eine empfangende Partei direkt oder indirekt Zugang hat.

    "Empfängerseite”Bezeichnet eine Partei, die direkt oder indirekt:

    (a) erhält;

    (b) ausgesetzt ist; oder

    (c) hat die Fähigkeit zuzugreifen,

    Vertrauliche Informationen der anderen Partei.

    "Abschnitt”Bezeichnet einen Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    "Allgemeine Geschäftsbedingungen”Bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2 Laufzeit und Kündigung

    2.1 Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.

    2.2 Jede Partei kann die Diskussionen ohne vorherige Ankündigung aus irgendeinem Grund jederzeit ohne andere Haftung oder Einschränkung als die in den Bestimmungen der Abschnitte 3 und 4 enthaltenen beenden.

    3. Vertraulichkeit

    3.1 Jede der Vertragsparteien erkennt an, dass sie im Verlauf der Diskussionen wahrscheinlich vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei erhalten oder diesen ausgesetzt sein wird oder auf diese zugreifen kann, unabhängig davon, ob:

    (a) in schriftlichen oder anderen Materialien;

    (b) durch den Zugang des Personals einer Partei zu den Räumlichkeiten, Ausrüstungen oder Einrichtungen der anderen Partei (oder eines ihrer verbundenen Unternehmen);

    (c) durch die Möglichkeit, auf Informationssysteme der anderen Partei (oder eines ihrer verbundenen Unternehmen) zuzugreifen;

    (d) durch mündliche Kommunikation mit Mitarbeitern, Beratern oder Vertretern einer Partei (oder eines ihrer verbundenen Unternehmen); oder

    (e) anders

    3.2 Jede empfangende Partei hat:

    (a) Dritten nicht mitteilen, dass die offenlegende Partei an dem Gegenstand der Diskussionen interessiert ist oder dass eine Partei die andere kontaktiert hat;

    (b) alle empfangenen Informationen streng vertraulich behandeln und für alle empfangenen Informationen mindestens den gleichen Sorgfaltsstandard anwenden, mit dem sie ihre eigenen geschützten und vertraulichen Informationen behandeln (und auf jeden Fall nicht weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard) );

    (c) versuchen, auf empfangene Informationen zuzugreifen und empfangene Informationen jeweils nur zu verwenden:
    (i) zum Zweck der Diskussionen; und (ii) in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung;
    und insbesondere nicht versuchen, auf empfangene Informationen zuzugreifen und empfangene Informationen zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Nutzen Dritter oder auf eine andere Weise zu verwenden, die von der offenlegenden Partei nicht schriftlich genehmigt wurde.

    (d) die erhaltenen Informationen nur Personen offenlegen oder den Zugang zu ihnen gestatten, die Mitarbeiter oder unabhängige Auftragnehmer sind, die beide:
    (i) die erhaltenen Informationen zum Zweck der Diskussionen kennen oder im Zusammenhang mit dem Zweck der Diskussionen beraten müssen (oder beides); und
    (ii) unterliegen Geheimhaltungsverpflichtungen, die denen dieser Vereinbarung im Wesentlichen ähnlich sind.
    vorausgesetzt, eine Vertragspartei kann offenlegen oder den Zugang zu gestatten. Erhaltene Informationen auch an ihre verbundenen Unternehmen sowie an ihre Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer, sofern diese Personen die Bedingungen der Unterabsätze (I) und (ii) dieses Unterabschnitts (d) erfüllen;

    (e) die Verantwortung für den Zugriff auf, die Verwendung oder die Offenlegung von empfangenen Informationen unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung übernehmen und die Maßnahmen ergreifen, die nach geltendem Recht zur Durchsetzung dieser Verpflichtung erforderlich sind;

    (f) an die offenlegende Partei zurückzukehren (oder auf Ersuchen der offenlegenden Partei so zu vernichten, dass ihre Neugestaltung (soweit möglich) nicht möglich ist, und der offenlegenden Partei die Einhaltung dieser Verpflichtung durch die empfangende Partei zu bestätigen) 14 Tage nach Beendigung der Diskussionen (oder zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem die offenlegende Partei vernünftigerweise verlangen kann) alle Materialien (schriftlich oder anderweitig, einschließlich Kopien), die empfangene Informationen enthalten, mit der Ausnahme, dass die empfangende Partei Materialien aufbewahren kann, die empfangene Informationen enthalten Der gesetzlich vorgeschriebene Umfang oder eine anwendbare Regierungs- oder Regulierungsbehörde und der angemessene Umfang, der es der empfangenden Partei ermöglicht, den Nachweis zu erbringen, dass sie ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachgekommen ist, und die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten weiterhin für alle aufbewahrten Materialien von der empfangenden Partei; und

    (g) die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn die empfangende Partei aufgefordert oder verpflichtet wird, empfangene Informationen im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Ermittlungen oder gerichtlichen oder administrativen Verfahren an Dritte weiterzugeben oder Zugang zu diesen zu gewähren, so dass die Offenlegung erfolgt Die Partei kann, wenn sie dies wünscht, eine angemessene Schutzanordnung beantragen.

    3.3 Abweichend von Abschnitt 3.2. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitspflichten einer empfangenden Partei gelten nicht:

    (a) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, von einem zuständigen Gericht oder von einer offiziellen Regulierungsbehörde oder

    (b) Zu Informationen, die:
    (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung gemeinfrei war oder öffentlich zugänglich wurde, außer durch einen Verstoß der empfangenden Partei gegen diese Vereinbarung;
    (ii) der empfangenden Partei bekannt war (wie aus ihren eigenen Aufzeichnungen oder anderen kompetenten Nachweisen hervorgeht), bevor die empfangende Partei die empfangenen Informationen erhielt oder dieser ausgesetzt war oder Zugang dazu hatte; oder
    (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten, der nach Treu und Glauben handelt und nicht an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden ist, rechtmäßig mitgeteilt wird.

    3.4 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auf unbestimmte Zeit bestehen.

    3.5 Die Vertragsparteien erkennen an, dass ein Verstoß einer Vertragspartei gegen diesen Abschnitt 3 der anderen Vertragspartei einen irreparablen Schaden zufügen würde, für den ein Schaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre. Im Falle eines solchen Verstoßes kann die nicht rechtsverletzende Partei daher zusätzlich zu anderen Rechtsbehelfen Unterlassungsansprüche geltend machen.

    3.6 Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Identität der anderen Partei, gegebenenfalls gegenüber einer Regierungsbehörde oder einem Beamten offenzulegen, die nach vernünftiger Meinung der offenlegenden Partei ein legitimes rechtliches Recht auf Kenntnisnahme haben. Vor einer solchen Offenlegung informiert die offenlegende Partei die andere Partei und gibt ihr eine angemessene Gelegenheit, eine solche Offenlegung zu bestreiten.

    4. Geistiges Eigentum

    4.1 Die empfangende Partei erwirbt im Zusammenhang mit den Diskussionen keine Rechte an geistigem Eigentum am Eigentum der offenlegenden Partei.

    4.2 Unbeschadet des Abschnitts 3 konsultiert die Gegenpartei vor der Offenlegung von Rechten an geistigem Eigentum, die im Zusammenhang mit den Gesprächen entstanden sind, den Dritten über die Möglichkeit und Einzelheiten der Registrierung.

    5. Verschiedenes

    5.1 Diese Vereinbarung verpflichtet weder die Partei noch (die verbundenen Unternehmen des Kunden), weitere Vereinbarungen miteinander zu treffen.

    5.2 Diese Vereinbarung darf nur durch eine von den Vertragsparteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden.

    5.3 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle Verträge, Vereinbarungen und Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung.

    5.4 Für die Gültigkeit, den Aufbau und die Erfüllung dieses Vertrages gilt das schweizerische Recht ungeachtet der Kollisionsnormen und die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Hauptstadt des Kantons des Sitzes des Kunden .

    Die Parteien haben diese Vereinbarung in den Vertragsinformationen ausgeführt.